Sa., 7.8.2021 auf VOX
Im bisher größten deutschen Fernsehprojekt zum Thema Down-Syndrom begleitet VOX neun Betroffene ein Jahr lang bei ihrer Entwicklung. In über 60.000 gemeinsam verbrachten Drehminuten lassen die Menschen vor der Kamera eine selten erreichte Nähe zu. Die Dokumentation zeigt das Leben der Männer und Frauen mit Down-Syndrom facettenreich, informativ, spannend und unterhaltsam zugleich.
(mehr dazu bei www.vox.de )
Wir gratulieren ganz herzlich dazu!
Simone Strohmayr ist seit mehr als 17 Jahren Mitglied des Bayerischen Landtages und setzt sich u.a. intensiv für die Rechte von Frauen ein. Das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung liegt ihr auch sehr am Herzen.
Wir bedanken uns für viele Jahre Schirmherrschaft und Unterstützung für unseren Verein!
Die Corona-Pandemie hat verdrängte und verschleppte Probleme der Bildungspolitik gnadenlos zum Vorschein gebracht. Jede Krise birgt aber auch die Chance, Dinge neu zu denken, Fehler zu analysieren und aus diesen zu lernen.
Ein aktueller Bericht der GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/kein-weiter-so-wie-bisher/
Menschen mit Behinderung trifft die Corona-Krise besonders hart.
Vor allem auf dem Arbeitsmarkt entstehen durch die Pandemie neue Barrieren.
Interessanter Beitrag unter tagesschau.de :
www.tagesschau.de/inland/inklusion-corona-krise-101.html
v.l.n.r. Dr. Erwin Lohner (Regierungspräsident Schwaben), Regina Weinkamm, Tobias Weber, Jeanette Lohwasser, Herr Helmuth Geppert (Vorstandsmitglied der VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG), Benedikt Lohwasser, Thomas Walter (Vorstand der Raiffeisenbank Stauden eG, Langenneufnach)
Anhörung im Bildungsausschuss des Landtages zur
Schulbegleitung am Do., 24.9.2020
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Statement des Vereins „gemeinsam leben – gemeinsam lernen Augsburg e.V.“
1. Das finale Ziel unseres Elternvereines ist es, mitzuhelfen, Menschen mit Behinderung Teilhabe und Inklusion in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
2. Derzeit bietet der Verein Kindergarten- und Schulbegleitung, sowie Assistenz im Bereich Freizeit, Wohnen und Arbeit als Leistung der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe an. Er unterstützt dabei die betroffenen Eltern in dem relativ bürokratischen Antragsverfahren sowohl bei Erst- wie auch bei Folgeanträgen.
3. Die Leistungen des Schulbegleiters * umfassen individuelle Hilfestellungen, um „Defizite im pflegerischen, sozialen und emotionalen Bereich auszugleichen. Sie sind keine Hilfskräfte der Schule…und insbesondere keine Zweitlehrer“ (aus dem Zuwendungsbescheid des Bezirkes).
4. Diese Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibung deckt sich oft nicht mit der praktischen Alltagsumsetzung im Unterricht. Dort wirken Lehrer und Schulbegleiter konstruktiv zusammen. Der Schulbegleiter unterstützt das Unterrichtsgeschehen und die soziale Interaktion der Schüler mit dem Ziel, Verständnis, Wertschätzung und Inklusion für den behinderten Mitschüler zu fördern.
5. Auch wenn die Schulbegleiter mehr als die individuelle Assistenz für den behinderten Schüler einbringen, wird die Gesamtsituation in der Klasse insbesondere den sonderpädagogischen Förderbedürfnissen der betroffenen Schüler nicht gerecht.
6. Dies liegt zum einen an der Klassengröße der Regelschule, zum anderen an der fehlenden sonderpädagogischen Qualifikation der Lehrer an Regelschulen.
7. Ein inklusives Setting an Regelschulen, das eine echte Alternative zur Förderschule darstellt, müsste personell mit einer anteiligen sonderpädagogischen Lehrkraft ergänzt werden in Verbindung mit kleineren Klassen.
8. Als Vorbild sollte das BayKiBiG dienen. Dort werden Kinder mit besonderem Förderbedarf mit dem Faktor 4,5 bei der Gruppengröße und beim Einsatz zusätzlicher, anteiliger Fachkräfte angerechnet. So kann etwa bei 5 I-Kindern die Gruppengröße von 25 auf 15 Kinder reduziert und zusätzlich eine weitere Fachkraft (z.B. Heilpädagoge) eingesetzt werden.
9. Die private, inklusive Grundschule der Stiftung ICP München hat diesen BayKiBiG-Faktor auf Klassenbildung und Personaleinsatz übertragen. Sie erfährt einen sehr großen Zulauf und erzielt überdurchschnittliche Übertrittsquoten in weiterführende Schulen (siehe Anlage).
*Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter (m/w/d).
Augsburg, 24.09.2020
Der Vorstand
gemeinsam leben – gemeinsam lernen Augsburg e.V., Stadtberger Straße 38, 86157 Augsburg
www.gemeinsam-leben-augsburg.de
Anhörung im Bildungsausschuss des Landtages zur
Schulbegleitung am Do., 24.9.2020
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Anlage: Leserbrief von glgl Augsburg e.V. an die Friedberger Allgemeine im Februar 2020
Inklusion: Vertane Chance am Beispiel der neugeplanten Förderschule in Friedberg?
Wie wir der Friedberger Zeitung im Januar 2020 entnehmen konnten, wird in Friedberg für ca. 37 Mio.
eine neue Förderschule errichtet. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für das alte, in die Jahre gekommene Schulgebäude etwa mit derselben Platzkapazität.
Nach über 10 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention mit dem zentralen Postulat der Inklusion fragen wir uns, warum die Schülerzahlen an Förderschulen in Bayern weiter steigen und die Inklusion an Regelschulen, also gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung, in Bayern nicht wirklich zu einer Alternative zu den Förderschulen wird.
Die Antwort liegt auf der Hand: es sind zwar die schulrechtlichen Voraussetzungen im BayEUG geschaffen, dass nämlich alle Schulen grundsätzlich auch Menschen mit Behinderung offen stehen und es sind auch Regelschulen mit dem Profil Inklusion ausgewiesen, es fehlen aber faktisch die (inklusions)-pädagogischen und organisatorischen Voraussetzungen für gemeinsames Lernen im Unterricht. Wir meinen damit in erster Linie die Klassengröße in Verbindung mit der personellen Ausstattung der Inklusionsklasse.
Idealtypisch wurde ein inklusives Setting etwa an der privaten inklusiven Grundschule des ICP München geschaffen, wo die Klassengröße maximal 15 Schüler beträgt, davon 5 mit und 10 Schüler ohne Handicap und eine Vollzeit Grundschullehrerin von einer Teilzeit Sonderpädagogin unterstützt wird. Die Nachfrage nach Schulplätzen dieser Schule ist enorm – trotz notwendigem Schulgeld - und die Übertrittsquoten in weiterführende Schulen liegen deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Derartige pädagogische Rahmenbedingungen finden sich in fast identischer Form in integrativen
Kinderkrippen und Kindergärten nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Im BayKiBiG werden Kinder mit Behinderung in der Gruppe mit dem Faktor 4 gewichtet, was in einer inklusiven Kindergartengruppe beispielsweise zu einer Gruppengröße von 15 Kinder (5/10) mit erhöhtem Personalschlüssel führt. Das ICP hat quasi diese Rahmenbedingungen auf die inklusive Schulklasse übertragen.
Was liegt nun näher als die Forderung, diesen BayKiBiG-Ansatz auf das BayEUG (bzw. das bayerische Schulfinanzierungsgesetz), also die Regelschulen zu übertragen – und warum ist das nicht längst passiert?
Damit hätten dann Visionen einer inklusiven Schullandschaft im Landkreis Aichach-Friedberg nach der UN-
BRK einen realen Bezug haben können etwa dergestalt, dass Regelschulen mit einem echten inklusiven
Profil hätten entstehen können und eine vielleicht „halbierte“ Förderschule für besondere Bedürfnislagen. Auch die vom bayerischen Kultusministerium propagierte Wahlmöglichkeit der Beschulung für Menschen mit Behinderung, ist zentraler Bestandteil dieser Vision.
Chance vertan?
Es werden in den nächsten Jahren viele Sanierungen bzw. Ersatzneubauten für Förderschulen anstehen. Das BayEUG muss allerdings vorher geändert werden, um dann die Chancen für Inklusion, für gemeinsames Lernen, nutzen zu können!
gemeinsam leben – gemeinsam lernen Augsburg e.V., Stadtberger Straße 38, 86157 Augsburg
Dieser Beitrag erschien in a tempo 08/2020 und wird hier mit freundlicher Genehmigung veröffentlicht. Weitere Informationen zu a tempo – Das Lebensmagazin sind zu finden unter www.a-tempo.de