Wie beantrage ich einen Schulbegleiter (für mein Kind)?

Wie beantrage ich einen Schulbegleiter (für mein Kind)?

Bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/ oder körperlicher Behinderung (Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung, Hören, Sehen) wird die Schulbegleitung auf Grundlage von § 54 SGB XII finanziert. Die Leistung der Eingliederungshilfe wird dementsprechend beim örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger beantragt. In Augsburg ist der Bezirk Schwaben dafür zuständig.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/54.html

Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Autismus-Spektrum-Störung) bezieht sich die Maßnahme auf § 35 SGB VIII. Die Leistung der Kinder- und Jugendhilfe wird dementsprechend bei den örtlichen Sozialhilfeträgern, den Städten oder Landkreisen beantragt
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/35.html

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