Die Eingruppierung einer Hilfskraft erfolgt in die Entgeltgruppe B2. Da der Schulbegleiter jedoch viel mehr frei hat als ein „normaler“ Angestellter (alle Schulferien sind frei), reduziert sich das monatliche Gehalt noch, da diese zusätzlichen Wochen arbeitsfreie Zeit von der Jahresarbeitszeit und somit vom Gehalt abgezogen werden müssen. Es gibt als Schulbegleiter auch kaum Vollzeitstellen. Die meisten Mitarbeiter arbeiten in Teilzeit oder auch auf Minijobbasis.